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Sparerfreibetrag
Der Freibetrag auf Einnahmen aus Zins- und Kapitalerträgen verringert sich von 1.370 Euro auf 750 Euro (Ledige) und von 2.740 Euro auf 1.500 Euro (Verheiratete). Unverändert bleibt der pauschale Werbungskostenabzug von 51 Euro bzw. 102 Euro für Verheiratete. Höhere Werbungskosten müssen belegt werden. Nachweise über Depotgebühren, Vermögensverwaltung, Fachbücher und Steuerberaterkosten müssen eingereicht werden. (pe)
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