Rechtlicher Hinweis: Wir lleisten Hilfestellung in Steuersachen im Rahmen des Paragraph 4 Nr. 11 StBerG .
Minijobs
Die pauschale Abgabe auf Minijobs steigt von 25 Prozent auf 30 Prozent. Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge werden dann mit Sozialabgaben belegt, wenn der entsprechende Stundenlohn über 25 Euro liegt.