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Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal e. V. Beratungsstelle 58285 Gevelsberg  Am Schlagbaum 30  Tel:02332 / 954107

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Rechtlicher Hinweis: Wir lleisten Hilfestellung in Steuersachen im Rahmen des Paragraph 4 Nr. 11 StBerG .

Kinderzulage

Gute Nachricht für Bezieher der alten Eigenheimzulage: Die Kinderzulage wird laut Gesetzentwurf weiterhin gezahlt für Kinder bis zum 27. Lebensjahr. Die Altersgrenze wird nicht auf das 25. Jahr gesenkt, wie es im Steueränderungsgesetz 2007 geplant war. 

(pe)

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Unser Tipp: sowenig kostet der Rat vom Steuerprofi:

Das deutsche Steuerrecht ist kaum zu durchschauen. Regelungen werden geändert, neue Steuergesetze geschaffen. Wer neben seinem Arbeitseinkommen weitere Einkünfte erzielt, etwa aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalanlagen, spart mit Expertenrat häufig Geld. Aber wie sieht es aus mit den Kosten für die Beratung?

Die Staffelung der Gebühren beim Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal e. V. ist ganz einfach: Je nach Einkommen ist hier eine jährliche Jahresgebühr von 25,21 bis 220,17 Euro zuzüglich MwSt fällig.
Dies beinhaltet alle Fragen rund um die Steuererklärung für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Unterhaltsempfängern. Und noch besser: Vor den Finanzgerichten erhalten Sie Rechtsschutz durch den Verein in strittigen Fällen. Mehr Service im Steuerdschungel ist kaum möglich. Eine detaillierte Leistungs- und Kostenaufstellung erhalten Sie hier.

ZVL-Siegel

Zertifizierte
Beratungsstellenleiterin
Frau Ilka Petter

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Bearbeitung Lohnsteuerhilfe
Service Lohnsteuerhilfe
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