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Kindergeld

Die Altersgrenze für das Kindergeld sinkt 2007 schrittweise von 27 Jahre auf 25 Jahre für Kinder, die in der Ausbildung sind oder studieren. Kinder- und Ausbildungsfreibeträge und der Kinderzuschlag bei der Riester-Rente entfallen. Bei abgeleistetem Wehr- und Zivildienst der Kinder verlängert sich der Anspruchszeitraum wie bisher um die Dienstdauer. Eltern können jetzt Unterhaltszahlungen bis zu 7.680 Euro für die Erstausbildung ihres Nachwuchses als außergewöhnliche Belastungen absetzen unter der Prämisse, dass das Geld tatsächlich für den Lebensunterhalt verwendet wird. Die Verdienstgrenze für Kinder ist gering: Der Fiskus rechnet Einkünfte über 624 Euro pro Jahr an. Die Vermögensgrenze des Kindes liegt bei maximal 15.500 Euro. (pe)

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Frau Ilka Petter

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