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Abgeltungsteuer
Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalanlagen, die vor dem 31. Dezember 2008 erworben wurden, bleiben steuerfrei, wenn die Spekulationsfrist von einem Jahr (Haltedauer) eingehalten wird. Für Wertpapiere, die ab dem 1. Januar 2009 geordert werden, fällt die neue Abgeltungsteuer an. Die Sonderregelungen für Zertifikate sind wie folgt: Sind die Papiere vor dem 15. März 2007 gekauft, bleiben Veräußerungsgewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist unbegrenzt steuerfrei. Zertifikate, die nach dem 15. März 2007 gekauft wurden, dürfen bis zum 30. Juni 2009 steuerfrei verkauft werden unter der Voraussetzung, dass die einjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist. Gewinne aus dem Verkauf von Garantiezertifikaten und Rentenzertifikaten unterliegen ab 2009 der Abgeltungsteuer. (pe)
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