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Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal e. V. Beratungsstelle 58285 Gevelsberg  Am Schlagbaum 30  Tel:02332 / 954107

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Rechtlicher Hinweis: Wir lleisten Hilfestellung in Steuersachen im Rahmen des Paragraph 4 Nr. 11 StBerG .

Lohnsteuer

Ihre Fahrtkosten haben sich wegen eines Umzugs verringert, aber auf der Lohnsteuerkarte steht noch der höhere Freibetrag? Besser, Sie lassen den Eintrag noch ändern, sonst müssen Sie 2011 mit Steuernachzahlungen rechnen. Änderungen teilen Sie unmittelbar dem Finanzamt an Ihrem Wohnsitz mit – die Meldebehörden der Gemeinden sind nicht mehr zuständig.

Wer 2011 den Arbeitgeber wechselt, nimmt seine Lohnsteuerkarte 2010 mit.

Sie arbeiten in diesem Jahr zum ersten Mal? Auf Antrag erhalten Sie vom Finanzamt eine Ersatzbescheinigung. Die gibt es auch, wenn Sie 2011 eine zweite Lohnsteuerkarte benötigen.

Wessen Ehepartner 2010 verstorben ist, kann 2011 auf Antrag Steuerklasse drei erhalten; ab 2012 gilt er als Alleinstehender mit Steuerklasse eins oder zwei.
 
(pe)

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Unser Tipp: sowenig kostet der Rat vom Steuerprofi:

Das deutsche Steuerrecht ist kaum zu durchschauen. Regelungen werden geändert, neue Steuergesetze geschaffen. Wer neben seinem Arbeitseinkommen weitere Einkünfte erzielt, etwa aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalanlagen, spart mit Expertenrat häufig Geld. Aber wie sieht es aus mit den Kosten für die Beratung?

Die Staffelung der Gebühren beim Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal e. V. ist ganz einfach: Je nach Einkommen ist hier eine jährliche Jahresgebühr von 25,21 bis 220,17 Euro zuzüglich MwSt fällig.
Dies beinhaltet alle Fragen rund um die Steuererklärung für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Unterhaltsempfängern. Und noch besser: Vor den Finanzgerichten erhalten Sie Rechtsschutz durch den Verein in strittigen Fällen. Mehr Service im Steuerdschungel ist kaum möglich. Eine detaillierte Leistungs- und Kostenaufstellung erhalten Sie hier.

ZVL-Siegel

Zertifizierte
Beratungsstellenleiterin
Frau Ilka Petter

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