Rechtlicher Hinweis: Wir lleisten Hilfestellung in Steuersachen im Rahmen des Paragraph 4 Nr. 11 StBerG .
Und wie geht es dann weiter?
Nach dem Zahlungseingang erfolgt unmittelbar die Bearbeitung Ihrer Unterlagen durch die Beratungstelle Gevelsberg. Anschließend werden Ihre Daten dem Finanzamt weitergeleitet.
In Abhängigkeit der Bearbeitungsgeschwindigkeit des Finanzamtes erfolgt die Steuererstattung.